Die OBDACH-STIFTUNG HEIDELBERG wurde mit dem Ziel gegründet, der verantwortungsvollen Arbeit von OBDACH e.V. ein sicheres Fundament zu geben.
Spenden an einen Verein – z. B. OBDACH e.V. – müssen per Gesetz zeitnah für den Vereinszweck ausgegeben werden. Dagegen ist es die Idee einer Stiftung, Stiftungsvermögen aufzubauen und dessen Erträge regelmäßig dem Stiftungszweck zufließen zu lassen. Die Erträge der ODACH-STIFTUNG HEIDELBERG fließen zu 100 % der Arbeit von OBDACH e.V. zu – verlässlich und dauerhaft.

Die OBDACH-STIFTUNG HEIDELBERG will Menschen ansprechen, die mit einer Zustiftung einen dauerhaften Beitrag zur nachhaltigen Unterstützung der Arbeit von OBDACH e.V. leisten wollen. Es war ein Mitglied von OBDACH e.V., das den Anstoß zur Gründung der Stiftung gab. Es wollte OBDACH e.V. mit einem großen Geldbetrag unterstützen und verband damit den Wunsch, das Geld langfristig wirken zu lassen anstatt es zeitnah auszugeben. Damit war die Idee der OBDACH-STIFTUNG HEIDELBERG geboren.

Der einzige Zweck der OBDACH-STIFTUNG HEIDELBERG ist es, die Arbeit von OBDACH e.V. zu unterstützen. Daher wurde sie als nichtrechtsfähige Stiftung privaten Rechts mit Sitz in Heidelberg gegründet und wird vom Verein OBDACH e.V. treuhänderisch verwaltet sowie im Rechts- und Geschäftsverkehr vertreten. Aufsichtsbehörde ist das Finanzamt Heidelberg.
Ihnen bieten sich verschiedene Möglichkeiten, die OBDACH-STIFTUNG HEIDELBERG zu unterstützen.

Zustiftung
Sie überweisen der OBDACH-STIFTUNG HEIDELBERG eine als »Zustiftung« gekennzeichnete Zuwendung, die im Stiftungsvermögen angelegt wird. Der Mindestbetrag hierfür ist 5.000 €. Auch Sachwerte wie Immobilien können als Zustiftung eingebracht werden.
Ihre Zuwendung ist selbstverständlich steuerlich voll absetzbar.

Erbschaft
Sie bedenken in Ihrem Testament die OBDACH-STIFTUNG HEIDELBERG als Erbin: So gehen die von Ihnen benannten Vermögenswerte bei Ihrem Ableben erbschaftssteuerfrei und ungeschmälert in das Stiftungsvermögen ein.
Haben Sie selbst geerbt, so können Sie einen Teil dieses Erbes unserer Stiftung zuwenden und so Ihre Erbschaftssteuer entsprechend verringern.

Vermächtnis
Dieser Weg empfiehlt sich, wenn Sie der OBDACH-STIFTUNG HEIDELBERG nur einen bestimmten Betrag oder einzelne Vermögenswerte vermachen wollen. Anstatt die Stiftung als Erbin einzusetzen, verpflichten Sie Ihre Erben, die von Ihnen bestimmten Vermögensbestandteile der OBDACH-STIFTUNG HEIDELBERG zuzuwenden. Auch das führt zu einer Minderung der Erbschaftssteuer.

Wie auch immer Sie sich entscheiden: Ihr Name wird in die Stifterrolle aufgenommen und bleibt dauerhaft mit Ihrem Stiftungsbeitrag und der Stiftung verbunden. Sie erhalten eine Stifterurkunde und eine Zuwendungsbestätigung zur Vorlage beim Finanzamt.